Wissenswertes

Überblick über die Getränketypen

Fruchtsaft
Laut der deutschen Fruchtsaftverordnung muss Fruchtsaft aus 100 % Früchten bzw. 100 % Fruchtsaftkonzentrat bestehen, dem keine Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder andere Zusätze zugegeben werden dürfen. Apfelsaft darf gar nicht gezuckert werden. Besteht der Fruchtsaft aus einer einzelnen Frucht, darf im Namen anstelle der „Frucht“ der Name der Frucht genannt werden, also Apfelsaft, Orangensaft, etc.

Fruchtnektar
Fruchtnektar ist eine Mischung aus Fruchtsaft und / oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtanteil beträgt mindestens 25 – 50 %. Der Zuckeranteil ist hoch, daher werden auch Früchte, die sonst zu sauer sind, zu Fruchtnektar verarbeitet. Der Fruchtanteil im Fruchtnektar muss deklariert werden.

Fruchtsaftgetränke
Der Fruchtanteil bei Fruchtsaftgetränken ist noch niedriger als beim Fruchtnektar. Bei Orangensaft liegt dieser bei 6 %, bei Traubensaft und Apfelsaft bei 30 %. Der Wasser- und Zuckeranteil ist hoch, der Vitamin- und Mineralstoffgehalt entsprechend gering. Der Fruchtanteil muss auch beim Fruchtsaftgetränk deklariert sein.

Limonaden
Der Fruchtgehalt bei Limonaden ist halb so hoch wie bei Fruchtsaftgetränken. Außerdem enthalten sie natürliche Farb- und Aromastoffe. Cola – Getränke werden als „koffeinhaltige Limonaden“ bezeichnet. Auch Tonicwater und Bitter Lemon zählen zu den Limonaden. Sie enthalten ihren bitteren Geschmack durch den Zusatz von Chinin.

Brausen
Brausen enthalten keinen Fruchtanteil. Daher dürfen auf Brauseetiketten keine Früchte abgebildet werden. Brausen bestehen aus Wasser, Zucker und künstlichen Aromastoffen.

Energy – Drinks
Energy – Drinks enthalten neben Wasser, Zucker und Aromastoffen Koffein und Taurin. Taurin ist im menschlichen Körper im Gallensaft sowie in tierischen Lebensmitteln enthalten und unterstützt Herz- und Gehirnfunktionen. Inwieweit sich Taurin in Energy – Drinks positiv auf diese Körperfunktionen auswirkt, konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.